Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Bezirksmusikfest Brixen im Thale 2025
Als Veranstalter ist die Musikkapelle Brixen im Thale an einer sicheren, unfallfreien und vor allem unterhaltsamen Veranstaltung interessiert und ersucht daher um die Einhaltung nachfolgender Bestimmungen:
1. Allgemeines
Die Musikkapelle Brixen im Thale behält sich vor, stark alkoholisierte Personen, die für sich selbst und/oder Dritte eine Gefährdung darstellen, der Veranstaltung bzw. des gesamten Veranstaltungsareals zu verweisen. Ein Ersatz des Eintrittspreises wird im Falle eines Verweises vom Festgelände ausgeschlossen. (siehe Hausordnung Punkt 7) Jegliches Plakatieren am Festgelände bedarf der Zustimmung der Musikkapelle Brixen im Thale bzw. dessen Vertreter (Obmann).
Alle Fluchtwege sind unbedingt freizuhalten!
2. Haftung
Das Betreten des Veranstaltungsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Die Musikkapelle Brixen im Thale, ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften, soweit gesetzlich zulässig, NICHT für eventuelle Personen-, Sach- und Vermögensschäden die durch Selbstverschuldung oder durch allgemeine Risiken im Rahmen einer Veranstaltung entstanden sind.
Die Musikkapelle Brixen im Thale ist berechtigt in Fällen höherer Gewalt, aus Gründen der Sicherheit für die BesucherInnen sowie aus sonstigen wichtigen Gründen die Veranstaltung bzw. deren geplanten Ablauf abzuändern oder zur Gänze abzusagen. Besucher haben in diesen Fällen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung des Eintrittspreises/Ticketpreises.
Für das Abhandenkommen von Gegenständen, Beschädigungen von Fahrzeugen und Unfälle am und um das Festgelände/Veranstaltungsgelände wird keine Haftung übernommen. Der Veranstalter übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden an Fahrzeugen, die außerhalb des Veranstaltungsgeländes parken.
3. Jugendschutz
An Jugendliche unter 16 Jahren wird kein Alkohol ausgeschenkt. Auf das Tiroler Jugendschutzgesetz in der geltenden Fassung (siehe diesbezüglich Aushang) wird hingewiesen und durch das Sicherheitspersonal kontrolliert. Tabakwaren werden ausschließlich nur an Volljährige (Personen ab 18 Jahren) ausgegeben.
Kinder unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Kinder bis 16 Jahre haben das Festgeländer vor 01:00 Uhr zu verlassen; Eltern werden daher gebeten dafür zu sorgen, dass diese Sperrstunde eingehalten wird.
4. Zutritt
Der Zutritt erfolgt ausschließlich nur durch den Haupteingang. Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betreten möchte, erklärt sich zudem ausdrücklich damit einverstanden, dass sie sich einer eventuellen Kontrolle durch das Sicherheitspersonal (siehe Hausordnung Punkt 4) der Musikkapelle Brixen im Thale unterzieht.
Als Veranstaltungsgelände gilt das Festzelt samt Eingangsbereich sowie der Freibereich außerhalb des Festzelts innerhalb der Absperrungen.
5. Parkplatz
Besucher sind verpflichtet ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkplätzen zu parken. Die Musikkapelle Brixen im Thale übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder Parkschäden. Es gilt die Straßenverkehrsordnung in der geltenden Fassung. Bereitgestellten Ordnungsdiensten ist Folge zu leisten.
6. Lautstärke
Aufgrund der hohen Lautstärke besteht die Gefahr der Beeinträchtigung des Gehörs. Die Musikkapelle haftet nicht für gesundheitliche Beeinträchtigungen.
7. Fotos und Filmaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung werden Fotos und Filmaufnahmen erzeugt. Die Musikkapelle weist darauf hin, dass sich jede Person, die das Festgelände besucht, damit einverstanden erklärt, dass die gemachten Fotos und Filmaufnahmen im Internet, Fernsehen, Rundfunk sowie Social Media und Druckmedien zum Zwecke der Bewerbung der Veranstaltung oder Nachberichterstattung durch die Musikkapelle ohne Kostenersatz veröffentlicht und verbreitet wird. Bezüglich privater Film-, Foto- oder Tonaufnahmen gelten die Bestimmungen der Hausordnung (siehe Hausordnung Punkt 4)
8. Sperrstunde
Von Donnerstag bis Samstag endet das Fest um 03:00 Uhr. Am Sonntag, dem letzten Festtag, endet das Fest um 22:00 Uhr.
30 Minuten vor Sperrstunde werden keine Speisen und Getränke mehr ausgegeben.
9. Rechtsfolgen
Jegliches Zuwiderhandeln gegen diese Veranstaltungsordnung kann mit einem Verweis von Gelände geahndet werden. Allfälliges verwaltungs- oder strafrechtlich relevantes Verhalten wird ausnahmslos bei den zuständigen Behörden zu Anzeige gebracht. Zu diesem Zweck ist das Sicherheitspersonal berechtigt, die persönlichen Daten zuwiderhandelnder Personen aufzunehmen und an die Behörden weiterzugeben.
Stand: 22.11.2024
Hausordnung für das Bezirksmusikfest Brixen im Thale 2025
1. Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für das gesamte Festgelände, einschließlich aller Zugangswege und Parkplätze und verbindlich für alle Besucher. Mit dem Betreten des Festgeländes erkennt der Besucher die Hausordnung an.
2. Zutritt und Aufenthalt
Der Zutritt zum Festgelände ist nur während der offiziell angegebenen Einlasszeiten gestattet. Einlass in das Festzelt erfolgt ausschließlich über den Haupteingang. Mit dem Betreten des Festgeländes erklären sich die Besucher ausdrücklich damit einverstanden, dass sie sich einer eventuellen Sicherheitskontrolle durch das Personal der Musikkapelle Brixen im Thale unterziehen. Ein Wiedereintritt nach Verlassen des Geländes ist nur mit gültigem Festarmband möglich.
3. Verhalten am Festgelände und im Festzelt
Die Festbesucher werden gebeten auf andere Gäste, das Personal und alle auftretenden Künstler Rücksicht zu nehmen. Gewalt, Belästigung und jegliche Form von Diskriminierung sind streng untersagt und führen zum sofortigen Ausschluss vom Fest bzw. dem Festgelände. Für etwaige Schäden an Einrichtung oder dem Equipment haftet der Verursacher. Im Falle von verwaltungs- oder strafrechtlich relevantem Verhalten ist das Sicherheitspersonal berechtigt, die persönlichen Daten der betroffenen Person aufzunehmen und an die zuständigen Behörden weiterzuleiten.
4. Mitgebrachte Gegenstände
Das Mitbringen von Glasflaschen, Waffen, Messern oder ähnlichen für andere Personen gefährlichen Gegenstände oder Materialien ist verboten. Besucher dürfen keine eigenen Speisen oder Getränke auf das Festgeländer mitbringen, eine Ausnahme gilt für Personen mit speziellen Ernährungsbedürfnissen gesundheitlicher oder religiöser Art. Kameras und Aufnahmegeräte (auch auf Smartphones) sind nur für den privaten Gebrauch erlaubt. Professionelle Ausrüstung bedarf einer Genehmigung des Veranstalters.
5. Sicherheitsmaßnahmen
Von der Musikkapelle Brixen im Thale wird ein Sicherheitskonzept und Sicherheitspersonal bereitgestellt. Im Notfall folgen Sie bitte deren Anweisungen. Sammelplätze und Notausgänge sind deutlich gekennzeichnet und ausreichend vorhanden. Diese Notausgänge dürfen NICHT blockiert werden. Die Sicherheitsmaßnahmen dienen dem Schutz aller Besucher und sind unbedingt zu beachten.
6. Abfallentsorgung und Sauberkeit
Alle Besucher sind verpflichtet ihren Abfall in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Der Veranstalter stellt ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten zur Verfügung und sorgt für regelmäßige Reinigung der Veranstaltungsflächen. Ein umweltbewusstes Verhalten ist erwünscht.
7. Zuwiderhandlung und Konsequenzen
Bei Verstößen gegen die Hausordnung behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Besucher des Geländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises besteht in solchen Fällen nicht. Bei schweren Verstößen gegen die Hausordnung erfolgt eine Anzeige bei den zuständigen Behörden. Des Weiteren können die betroffenen Personen vom Veranstaltungsbetrieb ausgeschlossen werden.
Stand: 22.11.2024